Allgemeine Verkaufsbedingungen
1. Bestellung; Geltung allgemeiner Bedingungen
(1) Die folgenden Bedingungen sind Grundlage unserer sämtlichen Lieferungen und Leistungen an Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Sie sind auch dann maßgeblich, wenn wir uns bei späteren Lieferungen und Leistungen nicht ausdrücklich auf sie berufen, sofern der Geschäftspartner unsere Bedingungen aus einer früheren Geschäftsverbindung kannte oder kennen mußte. Spätestens mit der Entgegennahme der Waren oder Leistungen werden diese Bedingungen angenommen.
(2) Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen, mündliche Vereinbarungen und allgemeine Bedingungen des Käufers sind für uns nur verbindlich, wenn und soweit wir sie schriftlich bestätigen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen und Lieferung vornehmen.
2. Berechnung, Versand
(1) Für die Berechnung ist das Abgangsgewicht (§ 7 Absatz 2) maßgebend. Für die Anwendung von Preisstaffeln wird die tatsächlich gelieferte Menge zugrunde gelegt.
(2) Versand übernehmen wir auf Gefahr und Kosten des Käufers, wobei Versandart und Versandweg unserer Wahl vorbehalten bleiben. Bei frachtfreier Lieferung kommen wir nur für die zur Zeit des Vertragsabschlusses gültigen Frachtkosten auf. Bis zur Lieferung eingetretene Frachtkostenerhöhungen gehen zu Lasten des Käufers.
3. Zahlung
(1) Unsere Rechnungen sind innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Zahlung gilt erst als bewirkt, wenn wir uneingeschränkt über den Betrag verfügen können.
(2) Bei Zahlungsverzug sowie begründeten Zweifeln an der
Zahlungsfähigkeit des Käufers sind wir berechtigt, für ausstehende Lieferungen
Vorauszahlung zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung sofort fällig-zustellen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, bankübliche Zinsen, mindestens jedoch in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zu berechnen.
4. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Eine Aufrechnung gegen unsere Kaufpreisforderung und ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers sind nur zulässig, soweit die zugrundeliegenden Gegenansprüche von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind oder ein vollstreckbarer Titel vorliegt.
5. Lieferung, Abnahme
(1) Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Käufer mit einer fälligen Zahlung im Rückstand ist.
(2) Lieferfristen beginnen mit der Absendung unserer
Auftragsbestätigung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Käufer mitgeteilt ist.
(3) Betriebs- oder Produktionsstörungen, Lieferfristüberschreitungen oder Lieferausfälle von unseren Lieferanten, Rohstoff-, Energie- oder Personalmangel, Streik, Aussperrung, Störung beim Versand,
Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen, Feuerschaden, Überschwemmungen und andere Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer der Störung von der Lieferverpflichtung.
(4) Wird eine fest vereinbarte Lieferfrist infolge unseres Verschuldens nicht eingehalten, so ist unter Ausschluß weiterer Ansprüche der Käufer nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. (5) Der Käufer ist zur sofortigen Abnahme der bestellten Produkte verpflichtet. Kommt er seiner Abnahmeverpflichtung nicht nach, sind wir berechtigt, nach Gewährung einer angemessenen Nachfrist die Ware für Rechnung und auf Gefahr des Käufers einzulagern oder vom Vertrag zurückzutreten. Unsere Rechte gemäß § 373 HGB bleiben unberührt.
(6) Nimmt bei Lieferung auf Abruf der Käufer den Abruf nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraumes vor, gilt Absatz (6) Satz 2 entsprechend. Ist ein Zeitraum nicht bestimmt, hat der Käufer den Abruf binnen eines Monats nach unserer Aufforderung vorzunehmen.
6. Verpackung
(1) Leihverpackung ist auf Kosten des Käufers spätestens 6 Wochen nach Lieferdatum zurückzugeben. Bei Fristüberschreitung ist der Käufer zum Ersatz des uns daraus entstehenden Schadens verpflichtet, ohne dass es einer vorherigen Mahnung bedarf.
7. Qualität, Gewichtsfeststellung
(1) Prozentgehalte oder Mischungsverhältnisse sind ausschließlich als Mittelwerte anzusehen, sofern keine Mindestwerte garantiert werden. Abweichungen im Rahmen der üblichen Toleranzen bleiben vorbehalten.
(2) Die für beide Parteien maßgebende Gewichtsfeststellung, zu der bei Lieferung in Einzelverpackung (Säcken o.ä.) auch Feststellung von deren Zahl und Einzelgewicht gehört, erfolgt durch uns in unserem Lieferwerk.
B-Chemie Inh. B. Paruschke Heinrich H. Straße 14 36448 Bad Liebenstein
8. Gewährleistung
(1) Der Käufer hat durch Probeverarbeitung zu prüfen, ob die gelieferte Ware einwandfrei und für den vorgesehenen Zweck geeignet ist. Unterläßt er diese Prüfung, entfällt für uns jegliche Haftung.
(2) Mängelrügen sind schriftlich und unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Ein-treffen der Ware an dem vom Käufer angegebenen Bestimmungsort bei uns anzuzeigen, verborgene Mängel spätestens 7 Tage nach deren Entdeckung, spätestens aber sechs Monate nach Auslieferung am Versandort. (3) Unsere Verpflichtung zur Gewährleistung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung oder Kaufpreisminderung. Wandlung und Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen, es sei denn, die von uns gewählte Mängelbeseitigung ist endgültig fehlgeschlagen.
9. Allgemeine Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und der Höhe nach auf den Rechnungsbetrag des verbrauchten Teiles der jeweiligen Lieferung beschränkt. Dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware entstehen.
10. Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung und Sicherungsabtretung
(1) Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie bis zum Ausgleich aller Verbindlichkeiten des Käufers aus gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen mit uns. Der Eigentumsvorbehalt und die uns zustehenden Sicherungen gelten bis zur vollständige Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die wir im Interesse des Käufers eingegangen sind (z. B. Scheck-Wechsel-Verfahren).
11. Warenzeichen
Werden von uns gelieferte, mit Warenzeichen versehene Produkte umgefüllt oder sonst weiterverarbeitet, so dürfen die Warenzeichen nur mit unserer besonderen schriftlichen Zustimmung vom Käufer weiterverwendet werden.
13. Wirksamkeit
Sollte irgendeine Bestimmung dieser Allgemeinen Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen oder des Vertrages.
14. Erfüllungsort, Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort für die Lieferung ist der Ort des Lieferanten, Erfüllungsort für Zahlungen ist Bad Liebenstein. Gerichtsstand ist nach unserer Wahl Meiningen oder der allgemeine Gerichtsstand des Käufers.
(2) Es gilt deutsches Recht. Soweit in diesen allgemeinen Bedingungen oder gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, gelten ergänzend die von der Internationalen Handelskammer Paris aufgestellten Regeln für die Auslegung von Handelsklauseln (Incoterms) in ihrer jeweils gültigen Fassung.